Überhöhte Mieten in Regensburg? Nie davon gehört!

„Keine Fälle bekannt“

 

regensburg digital am 29.01.18:

http://www.regensburg-digital.de/ueberhoehte-mieten-in-regensburg-nie-davon-gehoert/29012018/

Was tut die Stadt gegen überhöhte Mieten bis hin zum Mietwucher? Welche Rechte und Pflichten hat sie? Eine kritische Erläuterung von Rechtsanwalt Otmar Spirk.

Gibt es Mietwucher in Regensburg? Und was wird gegebenenfalls dagegen unternommen? Wie viele Verfahren hat die Stadt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wegen eines Verstoßes gegen § 5 Wirtschaftsstrafrecht –Mietpreisüberhöhung – eingeleitet? Wie viele Strafanzeigen wegen § 291 Strafgesetzbuch – Mietwucher – wurden durch die Stadt in diesen Jahren gestellt? Und mit welchem Ergebnis? Diese Fragen hat regensburg-digital der Stadt Regensburg gestellt.

In den letzten drei Jahren ist „nichts bekannt“

Der Hintergrund: 2015 wurde Regensburg vom Freistaat Bayern offiziell zu einer Stadt mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ erklärt. Nach § 5 Wirtschaftsstrafrecht ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Miete bei angespanntem Wohnungsmarkt mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt. Die Stadt als zuständige Ordnungsbehörde muss solche Überschreitungen mit einer Geldstrafe ahnden. § 9 regelt zusätzlich, dass die unrechtmäßig erzielte Miete eingezogen werden kann. Die Straftat des „Mietwuchers“ liegt vor, wenn eine Miete unter Ausnutzung zum Beispiel einer Zwangslage des Mieters mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegt.

Die Stadt Regensburg teilt auf die Anfrage mit, dass ihr „in den vergangenen Jahren kein Verfahren wegen Mietpreiserhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz bekannt“ sei. „Ebenso sind keine Strafanzeigen bekannt, die wegen Mietwucher (§ 291 StGB) an die Staatsanwaltschaft abzugeben gewesen wären.“

Fälle gäbe es genug

Liest man beim zuständigen Amt weder die Lokalpresse, noch sieht man fern ? Sonst hätte sie am 25. Januar 2017 unter der Überschrift „Hotel Adler: Wohnen auf eigenes Risiko“ in der MZ lesen können, wie die massenhafte Ausbeutung von Mietern unter übelsten Wohnbedingungen aussieht. Wer sich dieses Wohnungselend samt Mietwucher auch in Bild und Ton anschauen möchte, dem sei die quer-Sendung vom 9. Februar 2017 unter der Überschrift „Mitten In Regensburg: Tagelöhner hausen im Elend/ Fast 50 Bulgaren und Rumänen lebten mitten in Regensburg in einem baufälligen Haus zu überhöhter Miete“ empfohlen.

Zwar hat die Stadt diese Bruchbude im April 2017 dicht gemacht, so die MZ vom 22. April 2017 – und einen Teil der Mieter schlicht auf die Straße gesetzt. Laut obiger Auskunft hat sie aber weder selber Verfahren wegen überhöhter Miete eingeleitet, noch Strafanzeigen wegen Mietwucher gegen den Vermieter bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Erstaunlich.

Der Freistaat macht Kasse

Ein anderes Beispiel: In der MZ vom 19. Oktober 2017 war unter der Überschrift „Opposition: Mietwucher in Asylheimen“ zu lesen, dass der Freistaat Bayern als Träger der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber den sogenannten Fehlbelegern – anerkannte Flüchtlinge, die keine Wohnung finden – für das Wohnen auf kleinstem Raum neuerdings 287 Euro Miete in Rechnung stellt. Soviel muss eine einzelne Person zahlen, jede weitere Person 97 Euro zusätzlich. Die Unterkünfte sind dabei– so die Richtlinie der Staatsregierung – auf zwölf Quadratmeter für eine einzelne Person angelegt. Für die in der Regel vorliegende Belegung mit mehreren Personen gibt es keine Quadratmeter-Vorgaben, so dass häufig mehrere Personen auf wenig mehr als zwölf Quadratmetern leben.

Diese „Fehlbelegung“ zahlt – solange der „Fehlbeleger“ keine eigene Wohnung gefunden hat – der Betroffene selbst, notfalls das Jobcenter oder das Sozialamt. Zuletzt wurden in der Stadt Regensburg im Oktober über 400 solcher „Fehlbeleger“ bestätigt – Tendenz steigend. Entsprechend geht die Mietabzocke in Richtung hunderttausend Euro. Die Stadt wird über das Sozialamt direkt vom Freistaat abkassiert. Offenbar gibt es keine Anweisungen der Stadt an das Jobcenter, sich gegen die weit überhöhten Mieten zu wehren, obwohl die Stadt im Bereich Mietverhältnisse die Weisungsbefugnis für die Behörde hätte.

Die Stadt muss die Zahlen kennen

Faktisch ist es unmöglich, dass der Stadt nicht bekannt ist, was es so alles an überhöhten Mieten bis Mietwucher in der Stadt gibt. Sie hat über das Sozialamt und über das Jobcenter, das ein Gemeinschaftsbetrieb von Stadt und Bundesagentur für Arbeit ist, alle Mietverträge im unteren Vermietungsbereich in der Hand. Sie bräuchte sie nur ganz regulär auf eine überhöhte Miete prüfen, wenn sie ohnehin zwecks Bewilligung bearbeitet werden, und diese dann bei Verdacht an das zuständige Amt zur Anzeige weiterleiten.

Es ist verblüffend, dass die Geschäftsführerin des städtischen Jobcenters einerseits die Verweigerung der Zustimmung zum Umzug eines Hartz IV-Beziehers wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten begründet, „Schließlich wollen wir ja Mietwucher verhindern“. Andererseits scheint es aber solchen Mietwucher dann überhaupt nicht zu geben. Zumindest sind der zuständigen Ordnungsbehörde – der Stadt Regensburg – keine solchen Anzeigen durch das Jobcenter bekannt.

Andere Städte, andere Jobcenter

Regensburg ist das bundesweit derzeit einzig bekannte Jobcenter, das ein für Mieter gedachtes Schutzgesetz gegen Wohnungssuchende anwendet und dies mit Mietwucher begründet. Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Jobcenter Hamburg, wo nicht gegen Wohnungssuchende, sondern gegen Miethaie vorgegangen wird. 2016 hat das dortige Jobcenter in einem entsprechenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg 52.500 Euro Schadenersatz erstritten (AZ 316 S 81/15).

Doch in Regensburg scheint es keinen Mietwucher oder überhöhte Mieten zu geben, so lange man Vermieter und nicht Mieter oder Wohnungssuchender ist. Hat die Stadtregierung überhaupt den politischen Willen, gegen überhöhte Mieten vorzugehen? Ich kann ihn nicht erkennen.

 

 

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